Unterstützen Sie Bündnis Bürgerwille mit einer Spende

Die am 5.5.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnene Klage gegen das Anleihenkaufprogramm (PSPP) wurde mit Unterstützung von Bündnis Bürgerwille vollständig aus Spenden finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hat auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass die Geldpolitik der EZB stets gerichtlich kontrolliert werden und am Massstab des Grundgesetzes beurteilt werden muss. Die Spenden vieler Bürger haben es Bündnis Bürgerwille ebenso ermöglicht,  die am 26.3.2021 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelgesetz vollständig aus Spendenmitteln  zu finanzieren.

Verfassungsbeschwerden sind allerdings teuer. Bündnis Bürgerwille möchte künftige Verfassungsbeschwerden – soweit sie notwendig und ausreichend erfolgversprechend sind – gerne weiterhin unterstützen. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie eine Spende zugunsten von Bündnis Bürgerwille überweisen könnten. (Eine Spendenquittung wird ausgestellt). Spenden an Bündnis Bürgerwille sind in voller Höhe steuerlich absetzbar.

Mit einer Spende tragen Sie dazu bei, dass Ihr Geld auch künftig noch Wert hat.

Spendenkonto

Empfänger: Bündnis Bürgerwille e.V.

IBAN: DE57 5776 1591 0415 6723 00
BIC:  GENODED1BNA
Volksbank RheinAhrEifel

Spenden an Bündnis Bürgerwille sind steuerlich absetzbar. Für Spendenquittungen geben Sie bitte im Betreff der Überweisung Ihre Anschrift an. Eine Spendenquittung erhalten Sie dann per Post von uns.

Copyright Bündnis Bürgerwille, 2023

Copyright Bündnis Bürgerwille, 2023

Copyright Bündnis Bürgerwille, 2023