Unterstützen Sie Bündnis Bürgerwille mit einer Spende
Die am 5.5.2020 vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnene Klage gegen das Anleihenkaufprogramm (PSPP) wurde mit Unterstützung von Bündnis Bürgerwille vollständig aus Spenden finanziert. Das Bundesverfassungsgericht hat auf unsere Beschwerde hin festgestellt, dass die Geldpolitik der EZB stets gerichtlich kontrolliert werden und am Massstab des Grundgesetzes beurteilt werden muss. Die Spenden vieler Bürger haben es Bündnis Bürgerwille ebenso ermöglicht, die am 26.3.2021 eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Eigenmittelgesetz vollständig aus Spendenmitteln zu finanzieren.
Verfassungsbeschwerden sind allerdings teuer. Bündnis Bürgerwille möchte künftige Verfassungsbeschwerden – soweit sie notwendig und ausreichend erfolgversprechend sind – gerne weiterhin unterstützen. Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn Sie eine Spende zugunsten von Bündnis Bürgerwille überweisen könnten. (Eine Spendenquittung wird ausgestellt). Spenden an Bündnis Bürgerwille sind in voller Höhe steuerlich absetzbar.
Mit einer Spende tragen Sie dazu bei, dass Ihr Geld auch künftig noch Wert hat.